I.
II.
2.1
2.2
III.
3.1
3.2
3.3
IV.
4.1
4.2
V.
VI.
VII.
7.1
7.2
VIII.
IX. |
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Geltungsbereich
Der Auftragnehmer erbringt diverse Tätigkeiten im Rahmen der Dienstleistungen für Planungsbüros. Vertragsgegen- stand ist die im jeweiligen Angebot beschriebene Leistung.
Honorar
Es gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich
der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zusätzlich geleistete Stunden, die durch Handlung des Auftraggebers verursacht
wurden, bekannt zu geben und ebenfalls in Rechnung zu stellen.
Zahlung/Fälligkeit
Stellung der Rechnung erfolgt bei Lieferung, zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Abzug, sofern nicht andere
Zahlungsarten vereinbart sind.
Sollte eine eindeutige Formulierung der Aufgabenstellung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht möglich sein und
die Tätigkeit über einen längeren Zeitraum andauern, können die angefallenen Stunden monatlich objektbezogen mit
Nachweis abgerechnet werden.
Sollte der Rechnungsbetrag nicht 30 Tage nach Zugang der Rechnung beglichen sein, gerät der Kunde in Verzug,
ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Nach Verzugseintritt werden Verzugszinsen im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen erhoben.
Leistungserbringung
Mit Übergabe der Medien (Ausdrucke, Pläne, Dateien, etc.) an den Auftraggeber gilt die vertragsmäßige Leistung
durch den Auftragnehmer als erfüllt. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend durch Verzögerungen, die durch
Handlung des Auftraggebers entstanden sind.
Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und/oder Datenübertragung, bei Papiermedien per Postversand.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Medien, gleichgültig ob in digitaler Form oder als Ausdruck, bleiben bis zur Erfüllung der offenen
Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Haftung
Für den Inhalt der zu erstellenden Pläne/Medien ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Pläne/Medien sind vom
Auftraggeber zu prüfen.
Der Auftraggeber erklärt, alle Rechte, wie Eigentums- und Urheberrecht, an dem zu realisierenden Projekt zu besitzen
und übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler
entstehen können.
Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Essen.
Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so behalten die
übrigen Teile der AGB ihre Gültigkeit und der Vertrag bleibt als solcher wirksam. Es treten die entsprechenden
gesetzlichen Vorschriften der geltenden Rechtsauffassung ein.
Essen, April 2006
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